Was muss ich beim Erstellen einer Homepage rechtlich beachten?

Domain-Name

Bereits beim Erstellen des passenden Domain-Namens gibt es erste Fallstricke zu beachten. Denn nur, weil eine Domain noch frei ist, heißt das nicht auch automatisch, dass das Benutzen dieser Domain rechtlich erlaubt ist.

Verboten ist es zum Beispiel fremde Firmennamen oder auch Personen Namen zu verwenden. Laut §12 BGB gilt hier ein besonderer Schutz des Namensrechts.

Ebenfalls vermeiden sollte man das Verwenden fremder Markennamen. Das Markenrecht ist sehr umfangreich und es kann zu teuren Abmahnungen kommen. Eine Domain wie "Die Schuhwelt von Adidas" sollten Sie dringendst vermeiden.

Und noch ein Trick ist zwar beliebt, aber führt ebenfalls zu sehr teuren Abmahnungen. Um Kunden anzulocken greifen manche Website Betreiber zu dem "Tippfehler-Trick". Dabei nennt man seine Domain ähnlich wie eine bekannte bereits existierende Domain und hofft darauf, dass möglichst viele Nutzer durch einen Tippfehler auf ihrer Domain landen. Denkbar wäre z.B. "Gogle" statt "Google".

Urheberrechte

Was wäre eine Homepage ohne Bilder, Graphiken oder Videos? Natürlich dürfen und sollen sie optische und/oder akustische Elemente zur Veranschaulichung und Auflockerung nutzen. Trotzdem müssen Sie immer auf die Urheberrechte achten. Einfach nach einem Bild suchen und dann auf die eigene Webseite hochladen ist nicht erlaubt.

Beliebt sind so genannte Stockfoto-Anbieter. Bei diesen kann man thematisch passende Bilder und Graphiken für z.T. schon kleines Geld einkaufen und diese können Sie dann auf Ihrer Webseite verwenden. Allerdings sollten Sie sich auch hier die Nutzungsbedingungen der Anbieter ansehen. Oftmals wird die Nennung des Fotografen an einer expliziten Stelle verlangt. Halten Sie dies nicht ein, kann es dennoch zu einer Abmahnung kommen.

Wenn Sie mit einer Agentur zusammenarbeiten, sollten Sie eine vertragliche Vereinbarung treffen, dass Sie als Auftragsgeber im Falle einer Urheberrechtsverletzung durch die Agentur keine Schadensersatzforderungspflicht haben, sondern die Agentur selbst.

Impressum

In Deutschland herrscht eine Impressumspflicht laut §5 des Telemediengesetzes (TMG). Im Klartext heißt das: "Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten...". Ausgenommen sind also Internetseiten, die ausschließlich privaten Zwecken dienen. Aber Achtung, wer auch nur ein Werbebanner oder Ähnliches auf seiner Website hat, verändert dadurch die Rechtslage schon wieder.

Wichtig ist auch zu wissen, dass die Impressumpflicht nicht nur auf der eigenen Homepage gilt, sondern auch auf allen Social Media Kanälen!

Außerdem muss sichergestellt sein, dass das Impressum auch über mobile Endgeräte leicht erreichbar und lesbar ist. Sonst drohen auch hier empfindliche Strafen.

Und was gehört denn nun in ein Impressum?

  • Name und Anschrift der Niederlassung
  • bei juristischen Personen die Rechtsform und Vertreter
  • Kontaktdaten (Email, Telefon, Fax)
  • wenn vorhanden die zuständige Aufsichtsbehörde
  • wenn vorhanden eine entsprechende Registernummer und das dazugehörige Registergericht
  • wenn vorhanden die Umsatzsteueridentifikationsnummer (UmSt-ID)
  • weitere Angaben zu berufsrechtlichen Vorschriften und bei reglementierten Berufen


Auf dieser Seite können Sie alles noch einmal detailliert nachlesen.

Datenschutzerklärung

Seit dem Erlass der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist eine Datenschutzerklärung auf Ihrem Internetauftritt unverzichtbar. Laut DSGVO ist jeder, der personenbezogene Daten sammelt und speichert dazu verpflichtet den Nutzern eine Datenschutzerklärung online zur Verfügung zu stellen. Durch die Verwendung von Cookies, Newslettern, Onlinebestellungen, Registrierungen etc. gibt es heute kaum noch eine Website die keine Daten erhebt.

Im Internet gibt es viele Firmen, die Ihnen anbieten eine Datenschutzerklärung zu generieren. Informieren Sie sich aber vorher über die Anbieter oder greifen Sie auf die Dienste eines Anwalts zurück. Wenn Sie mit einer Agentur arbeiten ist auch hier eine vertragliche Regelung wichtig, dass Sie nicht haftbar sind (Haftungsausschluss), sollte die Agentur einen Fehler bei der Datenschutzerklärung gemacht haben.

Was genau alles in eine Datenschutzerklärung gehört können Sie gern im DSGVO-Gesetz nachlesen. Grob gesagt geht es darum, dass Sie Aussagen darüber treffen müssen, was mit den erhobenen Daten geschehen soll. Also auch, ob diese eventuell an Drittanbieter weitergegeben werden zu kommerziellen Zwecken zum Beispiel.

Disclaimer

Dabei handelt es sich um einen sogenannten Haftungsausschluss. Dieser wird vor allem im Zusammenhang mit Links auf fremde Webseiten oder auch fremder Inhalte wie Fremdwerbung verwendet. Allerdings ist ihr Gebrauch sehr umstritten.

Tatsächlich gab es dazu ein Gerichtsurteil des Landgerichtes in Hamburg. Daher liest man oft in den Disclaimern folgenden Text: "Mit Urteil vom 12. Mai 1998 - 312 O 85/98 - "Haftung für Links" hat das Landgericht (LG) Hamburg entschieden, dass man durch das Setzen eines Links, die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann - so das LG - nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Hiermit distanzieren wir uns ausdrücklich von den verlinkten Seiten."

Allerdings kann dieser Haftungsausschluss nicht pauschal erfolgen und daher zweifeln viele Juristen den Sinn solcher Disclaimer an. Manche gehen sogar so weit zu sagen, dass man durch das Verwenden eines solchen erst den Anschein erweckt man würde dubiose Inhalte teilen.

Am besten Sie beraten sich hierzu mit Ihrem Anwalt oder ggf. Ihrer Agentur.

Widerrufsbelehrungen & AGBs

Wenn Sie einen Onlineshop betreiben möchten benötigen Sie zusätzliche rechtliche Regelungen. Diese müssen für den Nutzer ebenfalls einfach und unmissverständlich zugänglich sein.

Selbst als "Hobby-Shop" Betreiber kommen hier rechtlich gesehen keine Lappalien auf Sie zu.

Da dies jedoch ein sehr umfangreiches Thema ist, möchte ich in diesem Artikel nicht näher darauf eingehen. Denn neben der Widerrufsbelehrung und den AGBs kommen auch noch Preisverordnungen, Batterieentsorgungs-Verordnung, Textil-Verordnung und viele weitere mögliche Fragen auf Sie zu.

Die Verwendung der AGBs ist im BGB §305-§310 geregelt und das Widerrufsrecht u.a. im BGB §312 geregelt.

Nun kommen wir zum wohl wichtigsten aber auch bürokratischsten Teil. Für Kreativität ist hier kein Platz. Tatsächlich gibt es zu diesem Teil einen ganzen Paragraphen-Dschungel. Selbstverständlich können Sie sich gern selbst zu diesen Themen belesen oder vielleicht haben Sie eine eigene Rechtsabteilung oder zumindest einen Anwalt zur Hand. Wenn nicht, dann sind gerade hier die professionellen Dienstleister ein guter "Freund" an Ihrer Seite. Denn manchmal reicht schon ein kleiner Fehler und es kann zu Klagen bis in den Zehntausender-Euro-Bereich kommen. Vor allem Urheberrechtsfragen sind oft teuer.